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Kanzlei für Urheber- und Medienrecht,
gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht

Rechtsgebiete

Willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Sievers & Kollegen in Berlin

Die Rechtsanwaltskanzlei Sievers & Kollegen ist eine Fachkanzlei, die sich auf einige wenige Rechtsgebiete beschränkt hat. Zu diesen Rechtsgebieten zählt das Urheberrecht, das Medien- und Presserecht, das Fotorecht, der gewerbliche Rechtschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht) und das Informationstechnologierecht (IT-Recht). Durch die Beschränkung auf diese wenigen, ausgewählte Rechtsgebiete und durch kontinuierliche Fortbildungen unserer jeweiligen Fachanwälte garantieren wir im sog. „grünen Bereich“ (Urheber- und Medienrecht, gewerblicher Rechtschutz und IT-Recht) Rechtsberatung auf aller höchstem Niveau.

Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in der Medienhauptstadt Berlin. Wir vertreten und beraten Sie aber bundesweit – und teilweise, wie z.B. im Fotorecht, auch länderübergreifend. Schildern Sie uns Ihr Anliegen einfach per Mail oder Telefon. Die Ersteinschätzung ist bei uns grundsätzlich kostenlos.

 

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Rechtsanwälte
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Online Akte

Unsere Kanzlei arbeitet mit der Online-Akte. In unserem Mandantenportal können Sie sämtliche Informationen zu Ihrem Fall 24 Stunden, rund um die Uhr online abrufen – gleichgültig wo Sie sich befinden oder wann Sie zugreifen möchten.

Mittels einer gesicherten 128 Bit SSL-Verschlüsselung haben Sie Zugang zu sämtlichen Schriftsätzen, Terminen, Gesprächsnotizen, Mandantenkonten, Forderungskonten, Zahlungen usw. Die Online-Akte ermöglicht es Ihnen, Ihren Fall in Echtzeit zu verfolgen.


BLOG | Aktuell

Waldorf Frommer Verjährung

Verjährung
Das Thema „Waldorf Frommer Verjährung“ ist ein Dauerbrenner. Das wird spätestens dann klar, wenn man sich die Masse der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer ansieht: jedes Jahr versendet Waldorf Frommer Abmahnungen im sechsstelligen Bereich und das seit gut einem Jahrzehnt. Die Anzahl der Betroffenen dürfte in die Millionen gehen. Da selbst Kollegen die Frage der […]

BGH: Verjährung Filesharing erst nach 10 Jahren

Urteil
Der BGH hat entschieden, dass die Verjährung in Filesharing Fällen erst nach 10 Jahren eintritt. Die Verjährung in Filesharing Fällen erst nach 10 Jahren betrifft allerdings nur den Anspruch auf Zahlung eines Lizenzschadens, nicht aber den Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Die Verjährung in Bezug auf den Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten (Abmahnkosten) tritt […]

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