Urheberrechtliche Abmahnungen der Kanzlei BEAK LAW für WIR WOLLEN FEIERN von Markus Becker im Auftrag von DIE PARTY AGENTUR, Inh. Alexander Frömelt
Die Rechtsanwaltskanzei BEAK LAW mahnt im Auftrag der PARTY-AGENTUR, Inh. ALEXANDER FRÖMELTdie unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Musikwerk WIR WOLLEN FEIERN von MARKUS BECKER. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages.