Urheberrechtliche Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte für NUR FÜR PERSONAL iAd. Tele München Fenseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke in dezentralen Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Aktuell geht es um das Filmwerk „NUR FÜR PERSONAL“. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956 EUR.