Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwaltskanzlei Schröder für FAT DIRTY WHORE PORN 2 iAd. Herrn Scott Turnill
Die Rechtsanwaltskanzlei Schröder mahnt im Auftrag von Herrn Scott Turnill die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke in dezentralen Netzwerken, sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das pornographische Filmwerk „FAT DIRTY WHORE PORN 2„. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 750 EUR.
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