Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwaltskanzlei FAREDS für LUSTER – DAS ZWEITE ICH iAd. MIG Film GmbH
Die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS mahnt im Auftrag der MIG FILM GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in dezentralen Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Aktuell geht es um das Filmwerk „LUSTER – DAS ZWEITE ICH„. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 980 EUR.
Weitere von der Rechtsanwaltskanzlei FAREDS abgemahnte Werke finden Sie hier.