Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwalt Rasch für THE EDGE OF GLORY von LADY GAGA iAd. Universal Music GmbH
Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch mahnt im Auftrag der Universal Music GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Musikwerk „THE EDGE OF GLORY“ von LADY GAGA. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages.