Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwalt Rasch für OWN THE NIGHT von LADY ANTEBELLUM iAd. EMI Music Germany GmbH & Co. KG
Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch mahnt im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Peer-to-Peer-Netzwerken (sog. Tauschbörsen) ab. Aktuell geht es um das Musikwerk “OWN THE NIGHT” von LADY ANTEBELLUM. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von .1200,00 EUR.