Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwalt Rasch für LICHTER DER STADT von UNHEILIG iAd. Universal Music GmbH
ie Rechtsanwaltskanzlei Rasch mahnt im Auftrag der Universal Music GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Musikwerk „LICHTER DER STADT“ von UNHEILIG. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 1.200,00 EUR.
Hier erfahren Sie, welche weiteren Werke von den Rechtsanwälten Rasch abgemahnt werden.