Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwalt Rasch für LIBERTY OF ACTION von THE BOSSHOSS iAd. Universal Music GmbH
Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch mahnt im Auftrag der Universal Music GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Musikwerk „LIBERTY OF ACTION“ von THE BOSSHOSS. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 1.200,00 EUR.