Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwalt Rasch für CHARM SCHOOL von ROXETTE im Auftrag der EMI Music GmbH
Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch mahnt im Auftrag der EMI Music GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Musikwerk “Charm School” von Roxette. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 1.200 EUR.