Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwalt Lihl für NICHTS ZU VERZOLLEN iAd. Prokino Filmverleih GmbH
Rechtsanwalt Lihl mahnt im Auftrag der Prokino Filmverleih GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Filmwerk „NICHTS ZU VERZOLLEN„. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages.