Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwalt Lihl für 2010: Moby Dick iAd. Great Movies GmbH
Rechtsanwalt Lihl mahnt im Auftrag der Great Movies GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Filmwerk „2010: Moby Dick„. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 750 EUR.