Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwälte Zimmermann & Decker für BARRIKADEN VON EDEN von SÖHNE MANNHEIMS im Auftrag der Tonpool Medien GmbH
Die Kanzlei Zimmermann & Decker mahnt im Auftrag der Tonpool Medien GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Peer-to-Peer Netzwerken (sog. Tauschbörsen) ab. Aktuell geht es um das Musikwerk „BARRIKADEN VON EDEN“ des SÖHNE MANNHEIMS. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1005,40 EUR.