Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für VORSTADTKROKODILE 3 iAd. CONSTANTON FILM VERLEIH GmbH
Die Münchner Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Auftrag der CONSTANTIN FILM VERLEIH GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Filmwerk “Vorstadtkrokodile 3″.
Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 956,00 EUR.
Bereits der erste Teil – “Vorstadtkrokodile”, als auch “Vorstadtkrokodile 2” – war Gegenstand von urheberrechtlichen Abmahnungen: