Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für HOODOO von KROKUS iAd. Sony Music Entertianment Germany GmbH
Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GMBH die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke in dezentralen Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Aktuell geht es um das Album HOODOO von KROKUS. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956 EUR.
Weiter Informationen unter 030 / 323 015 90.