Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für GOODBYE LULLABY von AVRIL LAVIGNE iAd. Sony Music Entertainment Germany GmbH
Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der bisher im Zusammenhang mit Filesharing Abmahnungen nicht in Erscheinung getretenen Sony Music Entertainment Germany GMBH die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke in dezentralen Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Aktuell geht es um das Musikwerk „GOODBYE LULLABY“ von AVRIL LAVIGNE . Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956 EUR.