Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Freche Mädchen 2 iAd. Constantin Film Verleih GmbH
Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Filmwerk „Freche Mädchen 2„. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 956 EUR.