Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für FEMME FATALE von BRITNEY SPEARS iAd. Sony Music Entertianment Germany GmbH
Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der bisher im Zusammenhang mit Filesharing Abmahnungen nicht in Erscheinung getretenen Sony Music Entertainment Germany GMBH die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke in dezentralen Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Aktuell geht es um das Musikwerk „FEMME FATALE“ von BRITNEY SPEARS. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956 EUR.
Weiter Informationen unter 030 / 323 015 90.