Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für DIE KINDER VON PARIS iAd. Constantin Film Verleih GmbH
Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der CONSTANTIN FILM VERLEIH GMBH die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke in dezentralen Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Aktuell geht es um das Filmwerke „DIE KINDER VON PARIS„. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956 EUR.
Weiter Informationen unter 030 / 323 015 90.