Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwälte Schalast & Partner für NUR IN MEINEM KOPF von ANDREAS BOURANI iAd. DigiProtect GmbH
Die Rechtsanwälte Schalast & Partner mahnen im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Musikwerk “NUR IN MEINEM KOPF” von ANDREAS BOURANI. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 550 EUR bzw. 430 EUR als “Schnellzahlerrabatt”.
Der Titel befindet sich auf verschiedenen Samplern, u.a. auf den BRAVO HITS 2011. neben dem Titel “Nur in meinem Kopf” befinden sich auf dieser Compilation noch 41 weitere Titel unterschiedlichster Interpreten. Wer hier den kompletten Chartcontainer geladen haben sollte, muss mit weiteren Abmahnungen anderer Rechtsanwälte für andere Rechteinhaber rechnen. Um hier nicht unüberschaubaren monitären Forderungen ausgesetzt zu sein, kann es sinnvoll sein, sog. vorbeuende Unterlassungserklärungen abzugeben. Informieren Sie sich! Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90 – gerne auch am Wochenende.