Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwälte Rasch für COLDER von Reamonn im Auftrag der Universal Music GmbH
Die Rechtsanwälte RASCH mahnen im Auftrag der UNIVERSAL MUSIC GMBH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in dezentralen Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Aktuell geht es um das Musikwerk „COLDER“ von dem Künstler REAMONN. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.
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