Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwälte Kornmeier & Partner für I GOT TO GO von GENTLEMAN im Auftrag der GSDR GmbH
Die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner mahnt weiter Urheberrechtsverletzung im Internet für die GSDR GmbH ab. Aktuell geht es um den Upload der Tonaufnahme „I GOT TO GO„ von GENTLEMAN. Gefordert wird wie gewohnt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines Vergleichbetrages in Höhe von 450,00 EUR.
Der Song befindet sich auf diverse Samplern (u.a. The Dome Vol. 58), so dass hier mit Folgeabmahnungen anderer Rechteinhaber gerechnet werden muss. Für Betroffene kann es in dieser Situation sinnvoll sein, sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen abzugeben, um weitere Abmahnungen anderer Rechtsanwälte zu verhindern.
Rufen Sie uns an! Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.