Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwälte Kornmeier & Partner für BRING IT BACK und Global Deejays & Niels Van Gogh im Auftrag der GSDR GmbH
Die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner mahnt weiter Urheberrechtsverletzung im Internet für die GSDR GmbH ab. Aktuell geht es um den Upload der Tonaufnahme „BRING IT BACK„ von GLOBAL DEEJAYS & NIELS VAN GOGH. Gefordert wird wie gewohnt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines Vergleichbetrages in Höhe von 450,00 EUR.
Zu achten ist zunächst auf die regelmäßig sehr kurz gesteckten Fristen, die auf jeden Fall eingehalten werden sollten. Anderenfalls drohen allein aufgrund des Fristablaufes gerichtliche Auseinandersetzung mit oft extrem hohen Streitwerten. Um gerichtliche Auseinandersetzungen in einstweiligen Verfügungsverfahren zu vermeiden, ist es weiter empfehlenswert, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, mit der unter Umständen auch weitere Abmahnungen der GSDR GmbH verhindert werden können. Schließlich lassen sich die geforderten Beträge mit entsprechender Argumentation meist erhebelich reduzieren.