Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwälte C-S-R für DIE BULLEN VOM FUSCHELSEE im Auftrag der Oftly-Goldwin GmbH
Die Ettlinger Rechtsanwaltskanzlei C-S-R mahnt im Auftrag der Oftly-Goldwin GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Peer-to-Peer Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Aktuell geht es mal wieder um einen pornographischen Film mit dem Titel „DIE BULLEN VOM FUSCHELSEE„. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages.
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