Urheberrechtliche Abmahnung Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Falcom Investment AG für „DAS SANDMÄNNCHEN – ABENTEUER IM TRAUMLAND“
Die Augsburger Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnen im Auftrag der bisher im Zusammenhang mit Filesharing-Abmahnungen noch nicht in Erscheinung getretenen Falcom Investment AG die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab. Konkret geht es um das Filmwerk „DAS SANDMÄNNCHEN – ABENTEUER IM TRAUMLAND„. Geforderte ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages.