Urheberrechtliche Abmahnung FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für HASTA LA ATZE iAd. Schneider & le Teba, Költerhoff
Die FARDES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt für die bisher mit Filesharingabmahnungen nicht in Erscheinung getretenen SCHNEIDER & LE TEBA, KÖLTERHOFF GbR die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Musikwerke in dezentralen Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Aktuell geht es um das Musikwerk „HASTA LA ATZE“. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 450 EUR.