Urheberrechtliche Abmahnung Denecke, von Haxthausen & Partner für WELCOME TO ST. TROPEZ von DJ ANTOINE Vs. TIMATI feat. KALENNA iAd. DigiRights Administration GmbH
Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner mahnt im Auftrag der DigiRights Administration GmbH die Verletzung von Tonträgerrechten (§ 85 UrhG) ab. In dem unserer Kanzlei vorliegendem Fall, soll von unserer Mandantschaft die Tonaufnahme „WELCOME TO ST. TROPEZ“ von DJ ANTOINE Vs. TIMATI feat. KALENNA in einem File-Sharing Netzwerk, in diesem Falle eKad, zum Download für eine nicht näher benannten Zeitraum bereit gestellt haben. Die Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner fordern nun die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen „Vergleichbetrages“ in Höhe von 390 EUR.
Der Titel befindet sich auf verschiedenen Samplern wie VIVA Club ROTATION VOL. 49, so dass hier mit Folgeabmahnungen anderer Rechteinhaber zu rechnen sein kann. Hier kann es sinnvoll sein, sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen abzugeben. Lassen Sie sich beraten. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.