Urheberrechtliche Abmahnung Denecke, von Haxthausen & Partner für DROWNING ARMIN VAN BUUREN feat. LAURA iAd. DigiRights Administration GmbH
Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner mahnt im Auftrag der DigiRights Administration GmbH die Verletzung von Tonträgerrechten (§ 85 UrhG) ab. In dem unserer Kanzlei vorliegendem Fall, soll von unserer Mandantschaft die Tonaufnahme „DROWNING“ von ARMIN VAN BUUREN feat. LAURA in einem File-Sharing Netzwerk, in diesem Falle eKad, zum Download für eine nicht näher benannten Zeitraum bereit gestellt haben. Die Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner fordern nun die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen „Vergleichbetrages“ in Höhe von 390 EUR.
Der Titel befindet sich auf verschiedenen Samplern, so dass hier mit Folgeabmahnungen anderer Rechteinhaber zu rechnen sein kann.