Rechtsanwaltskanzlei RASCH verschickt Mahnbescheide – über 4.429,00 EUR
Über Abmahnungen aufgrund der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke durch die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei RASCH haben wir in den letzten Jahren immer wieder berichtet. In den Abmahnungen wird den Betroffenen „angeboten“, sich gütlich auf einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.200 EUR zu einigen. Viele haben diesen Betrag nicht gezahlt.
Viele dieser Nichtzahler müssen sich in den letzten Tagen mit unangenhmer Post vom Gericht beschäftigen. Denn die Rechtsanwälte Rasch versenden Mahnbescheide. Dort wird aber nicht die ursprünglich geforderte Summe von 1.200 EUR gefordert, sondern ein völlig unverhältnismäßiger Betrag in Höhe von immerhin 4.429,00 EUR. Wie diese Summe zustanden kommen soll, ist nicht nachvollziehbar. Aus dem Mahnbescheid ergibt sich allerdings die Zugrundelegung eines Streitwerts in Höhe von 100.000 EUR, worauch sich allein Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.780 EUR ergeben. Diese Beträge sind Phantasiebeträge. Betroffen ist UNBEDINGT zu raten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gegen den Mahnbescheid sollte Widerspruch eingelegt werden.
Gerne unterstützen wir Sie in Ihrer Verteidigung gegen solche Mahnbescheide. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit unter der Telefonnummer 030 / 323 015 90 zur Verfügung.