Neue Preispolitik bei Waldorf Frommer
Im Rahmen eines Beratungsmandats wurde heute bekannt, dass die Münchner Rechtsanwaltskanzei Waldorf Frommer offensichtlich ihre „Preise“ erhöht hat. So soll jetzt für den angeblichen illegalen Upload eines Albums – konkret ging es um ein Album der Fanstastischen Vier, „Für Dich immer noch FantaSie“, ein pauschlaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 956 EUR bezahlt werden. Im vergangenen Jahr wurde für das unerlaubte Zugänglich machen eines Albums stets ein Vergleichsbetrag in Höhe von 856 EUR gefordert. Teurer scheint der jeweils geltend gemachte Schadensersatzanspruch geworden zu sein. Die früher verlangten 856 EUR setzten sich aus 506 EUR Rechtsanwaltskosten und 350 EUR Schadensersatz zusammen. Die nunmehr verlangten 956 EUR setzten sich zwar auch aus 506 EUR Rechtsanwaltskosten zusammen. Allerdings verlangt man als Schadensersatz aber neuerdings 450 EUR.