Musterformular zur Erteilung Hausverbot GEZ
Schon gezahlt? Rote Karte für unerbetenen Besuch – Hausverbot für die GEZ
Das Amtsgericht Bremen-Blumenthal hat mit Urteil vom 23.08.2010, Az.: 42 C 34/10 entschieden, dass der GEZ, allen freien Mitarbeitern der GEZ oder sonst von der Gebühreneinzugszentrale beauftragten Personen Hausverbot erteilt werden kann. Unten finden Sie unter Ihrem Bundesland ein vorbereitetes Formular, um ebenfalls der GEZ und ihren Beauftragten ein Hausverbot zu erteilen.
Musterformular Hausverbot GEZ
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- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Sollte sich die GEZ nicht an das erteilte Hausverbot halten können, Sie zur weiteren rechtlichen Beratung gerne Kontakt zu uns aufnehmen.