LG Berlin: Wettbewerbsrechtliche Verstöße im Impressum nur Bagatellverstöße, kein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten, Az: 103 O 43/10
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 31.08.2010, Az.: 103 O 43/10 entschieden, dass fehlende Angaben zum Handelsregister, der Handelsregisternummer und der Ust-IdNr nur einen wettbewerbsrechtlichen Bagatellverstoß darstellt. Die Klage auf Erstattung der durch die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten wurde daher folgerichtig abgewiesen.
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