Klage Filesharing: AG Charlottenburg weist erneut Klage ab – Az.: 210 C 231/13
Wieder konnte unsere Kanzlei vor dem AG Charlottenburg einen Sieg in einem Filesharingverfahren erreichen. Das Amtsgericht Charlottenburg wies mit Urteil vom 03.04.2014, Az.: 210 C 231/13 eine Klage der KSM GmbH bzw. ihrer behaupteten Rechtsnachfolgerin, der Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement vollumfänglich ab. Die ordnungsgemäße Datenermittlung des Internetsicherheitsdienstleisters Guardaley Ltd. konnte nicht nachgewiesen werden. Dennoch lässt Gericht die Datenermittlung dahinstehen.