Kings of Leon – Only by the night Abmahnung durch Waldorf Rechtsanwälte im Auftrag von Sony Music
Kings of Leon – Only By the night Abmahnung durch Waldorf Rechtsanwälte im Auftrag von Sony Music
Die Rechtsanwälte Waldorf  aus München (Adresse: Beethofenstraße 12   80336 München ) versenden  im Auftrag von Sony  Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in sog. Filesharing –Netzwerken.
Abgemahntes Werk: Kings of Leon –Only by the night
Welche Forderungen enthält die Abmahnung?
- Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Die Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes sowie Rechtsanwaltskosten
- Für Rechteinhaber Sony Music: 506,00 EUR Rechtsanwaltskosten, sowie Schadenersatz in Höhe von 350,00 EUR
Was wird abgemahnt?
Kings of Leon –Only by the night
Was ist jetzt zu beachten?