Die Microsoft Corporation lässt Markenrechtsverstöße durch die Kanzlei FPS – Fritze Wicke Seelig abmahnen
Uns liegt eine Abmahnung der Microsoft Corporation, vertreten durch die Rechtsanwälte FPS Fritze Wicke Seelig, vor. Microsoft geht damit gegen Händler gebrauchter Windows OEM-Lizenzen vor, die aus China importiert werden und angeblich Fälschungen darstellen. Noch bevor die Abmahnung wegen der markenrechtswidrigen Einfuhr ausgesprochen wurde, wurde der Händler dazu aufgefordert, der unverzüglichen Vernichtung der Plagiate durch den Zoll zuzustimmen. Eine Besonderheit liegt darin, dass der Händler lediglich einige Musterexemplare von System-Builder-Versionen von Windows 7 bestellt hatte, der Händler aus China jedoch weit mehr Exemplare anderer OEM Versionen versandt hatte. Hier stellt sich schon die Frage, ob dies eine dem deutschen Besteller zurechenbare Markenrechtsverletzung darstellt, da er ja lediglich Muster, noch dazu einer völlig anderen Version, bestellt hatte.
Der für den Wettbewerbsverstoß angesetzte Gegenstandswert beträgt 200.000,00 €. Neben dem Unterlassungsanspruch wird die Zahlung von Rechtsanwaltskosten i.H.v. 2.380,80 € nach § 12 Abs. 1 S. 2 UWG gefordert, sowie Auskunftserteilung und Schadensersatz.
Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung der Rechtsanwälte FPS (Fritze, Wicke, Seelig) im Auftrag der Microsoft Corporation wegen Markenrechtsverstoß im Rahmen einer kurzen, kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.