CSR Rechtsanwaltskanzlei Abmahnung für Z-Faktor Medien
Abmahnung Z-Faktor Medien im Auftrag der Rechtsanwaltskanzlei C-S-R
Wer Post von den Rechtsanwälten der Rechtsanwaltskanzlei CSR 76275 Ettlingen, iad. Z Faktor Medien erhält sollte Ruhe bewahren. Laut Angaben der Rechtsanwälte CSR ist die Z Faktor Medien Herstellerin und Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte des Films S*** Ladies 21. Uns liegt eine Abmahnung vom 19.08.2010 vor. Hierin fordern die Rechtsanwälte den Betroffenen im Namen der Z-Faktor Medien auf eine Unterlassungserklärung abzugeben und 650,00 zu zahlen. Wichtig ist es, nicht voreillig die eingeforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese gilt 30 Jahre und stellt u.U. ein Schuldanerkenntnis dar. Auch der geforderte Betrag könnte in Einzelfällen überhöht sein.
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