BGH kippt Linkverbot, I ZR 191/08
Mit Urteil vom 14. Oktober 2010, Az.: I ZR 191/08, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Verweise (Links), die in einem im Internet veröffentlichten Beitrag – der seinerseits von der Presse-und Meinungsfreiheit gedeckt ist – eingebettet werdenwerden, jedenfalls dann auch der Presse- und Meinungsfreiheit unterliegen, wenn die Links die einzelnen Angaben des Beitrages belegen oder diese durch zustäzliche Informationen ergänzen sollen.
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