BGH – I ZR 60/09 – Internetplattform darf von Fans gedrehte Kurzfilme von Amateurspielen zeigen – Hartplatzhelden.
Der Württembergische Fußballverband muss es hinnehmen, wenn von Fans gedrehte kurze Filmausschnitte von Amateurfußballspielen im Internet gezeigt werden, da ihm kein ausschließliches Recht an der gewerblichen Verwertung zustehe.
Auf einer durch Werbeeinnahmen finanzierten Internetplattform wurden kurze Aufnahmen von Amateurbegegnungen online gestellt, die Fans aufgenommen und hochgeladen haben. Die kurzen Filme können kostenlos angesehen werden. Der Fußballverband sah sich in seinem ausschließlichen Recht auf gewerbliche Verwertung der Aufnahmen verletzt.
Laut der Pressemitteilung (Nr. 206/2010) der Pressestelle des Bundesgerichtshofes sah das Gericht sah keine Grundlage für so ein Recht des Verbandes. Insbesondere läge in der Veröffentlichung der kurzen Filme keine unlautere Nachahmung eines geschützten Leistungsergebnisses (das Fußballspiel). Schutz gegen die Veröffentlichung könne erlangt werden, wenn die einzelnen Vereine ihr Hausrecht ausüben und den Fans untersagen würden, die Amateurspiele zu filmen.