Außerordentliche Kündigung bei Tariferhöhung des Stromanbieters: Der Fall Flexstrom
Die Kanzlei Sievers & Coll. Rechtsanwälte erreichen vermehrt Anfragen von Flexstromkunden. Inhaltlich geht es dabei um die Frage, ob die in Form eines schlichten Werbefleyers mitgeteilte Preiserhöhung des Stromanbieters Flexstrom rechtmäßig sei.
Grundsätzlich steht jedem Kunden bei einer Vertragsänderung in Form einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu, so dass jeder Kunde im Fall einer Preiserhöhung den Anbieter wieder wechseln kann.
Problematisch ist das Vorgehen von Flexstrom die Preiserhöhung nur mittels eines kleinen Werbefleyers mitzuteilen, der leicht übersehen wird.
Es kann zudem ratsam sein, der Preiserhöhung zu widersprechen.
Gerne stehen wir Ihnen bei Problemen mit Flexstrom zur Verfügung.
Sievers & Coll. Rechtsanwälte