Auch in 2013 weitere Abmahnungen für PC-Spiel DEAD ISLAND von den rka Rechtsanwälten iAd. Koch Media GmbH
Auch im neuen Jahr mahnen die Rechtsanwälte rka – Reichelt, Klute, Aßmann weiterhin die unerlaubte Verwertung des PC-Spiels DEAD ISLAND in sog. Tauschbörsen ab. Wie schon im Jahre 2012 fordern die Rechtsanwälte rka die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zugusten der Koch Media GmbH, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 1.500 EUR.
Wenn auch Sie von einem Abmahnschreiben der rka Rechtsanwälte für das Computerspiel DEAD ISLAND betroffen sind, rufen Sie uns an. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos.
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