AG Meldorf: AG Meldorf: Die Speicherung von IP-Adressen über die Verbindungsdauer hinaus ist rechtswidrig, Az.: 81 C 1403/10
Das Amtsgericht Meldorf hat mit Urteil vom 29.03.2011 Az.: 81 C 1403/10 entschieden, dass die Speicherung von IP-Adressen über die Verbindungsdauer hinaus rechtswidrig ist.
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