Abmahnung Waldorf Frommer – The Three of Life
Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt weiter Tauschbörsennutzer wegen des unerlaubten Zurverfügungstellen urheberrechtlich geschützter Werke ab. Heute erreichte uns eine Abmahnung, in welcher für die Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft Unterlassungs- und Schadnesersatzansprüche aufgrund der unerlaubten Verwertung des Filmwerkes THE THREE OF LIFE geltend gemacht werden. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wird die Erstattung der angeblich angefallenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 EUR geltend gemacht, als auch ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 450,00 EUR. Insgesamt fordern die Rechtsanwälte Waldorf Frommer 956,00 EUR.