Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH für Happyland von Amanda Jenssen
Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt weiter im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH die unerlaubte Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Konkret geht es um das Album „Happyland“ von Amanda Jenssen. Betroffene werden von Waldorf Frommer zur Abgabe einer vollumfänglichen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie zur Zahlung eines pauschalen „Vergleichbetrages“ in Höhe von 856 EUR aufgefordert.