Abmahnung Waldorf Frommer iAd. Universum Film GmbH – DIE RACHE DER WANDERHURE
Die Münchner Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Auftrag der Universaum Film GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Filmwerk „DIE RACHE DER WANDERHURE“. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 956 EUR.