Abmahnung Waldorf Frommer iAd. Constantin Film Verleih GmbH – HOTEL LUX
Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der CONSTANTIN FILM VERLEIH GMBH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Peer-to-Peer-Netzwerken (sog. Tauschbörsen) ab. Aktuell geht es um das Filmwerk „HOTEL LUX“. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 956 EUR.