Abmahnung Waldorf Frommer für SPEKTAKULÄR von MICHAEL WENDLER iAd. Sony Music Entertainment Germany GmbH
Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der SONY MUSIC ENTERTAINMENT GERMANY GMBH die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke in dezentralen Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer das Musikwerk „SPEKTAKULÄR“ von Michale Wendler ab. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956 EUR.