Abmahnung Waldorf Frommer für SHERLOCK HOLMES: SPIEL IM SCHATTEN iAd. Warner Bros Entertainment GmbH
Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der WARNER BROS ENTERTAINMENT GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke in dezentralen Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Aktuell geht es um das Musikwerk „SHERLOCK HOLMES: SPIEL IM SCHATTEN“. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956 EUR.