Abmahnung Waldorf Frommer für R.E.D. im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke ab. Konkret geht es um das Filmwerk „R.E.D.„. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 956 EUR.