Abmahnung Waldorf Frommer für PINK Greatest Hits…So Far! im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH
Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab. Konkret geht es um das Musikwerk „Greatest Hits…So Far!“ von Pink. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 856 EUR.