Abmahnung Waldorf Frommer für Ondine – Das Mädchen aus dem Meer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft
Die Münchner Rechtsanwaltsgesellschaft Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Peer-to-Peer Netzwerken (sog. Tauschbörsen) ab. Aktuell geht es um das Filmwerk „Ondine – Das Mädchen aus dem Meer„. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956 EUR.